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BVerwG, 15.12.1961 - VII P 3.61 |
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PersVG §§ 26, 31, 56
Papierfundstellen
- BVerwGE 13, 242
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 15.89
Personalratsvorstand - Wahl von Gruppenmitgliedern - Stimmengleichheit
Er ist deshalb nicht nur zulässig, sondern auch geboten, wenn anders die ordnungsgemäße Bildung des Personalratsvorstands nicht zu verwirklichen ist (Beschlüsse vom 1. August 1958 - BVerwG 7 P 21.57 - BVerwGE 7, 197 und vom 15. Dezember 1961 - BVerwG 7 P 3.61 - BVerwGE 13, 242). - BVerwG, 14.02.1969 - VII P 11.67
Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus dem Personalrat - Nichteinladungen eines …
Diese bisher vom Senat in BVerwGE 13, 242 (245) [BVerwG 15.12.1961 - VII P 3/61] offengelassene Frage ist deshalb zu bejahen. - BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
Gerichtliche Nachprüfbarkeit eines Beruhens des Beschlusses über Abberufung als …
Die Abwahl aus Gründen gewerkschaftlicher Rivalität sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 242 und 341) kein ausreichendes Motiv zur Rechtfertigung einer Ermessensentscheidung.Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, welche Grenzen der Wahl des Vorsitzenden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 PersVG gezogen sind und welche Grundsätze der Personalrat bei der Freistellung von Vorstandsmitgliedern nach § 42 Abs. 3 PersVG beachten muß (vgl. BVerwGE 5, 118; 5, 309; 5, 263; 7, 197; 7, 253; 13, 341; 13, 242; 16, 12; 31, 192).
- OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder, …
Von diesen rechtlichen Grundsätzen ausgehend, vor allem der Gleichheit der errungenen Mandate, bestehen nicht nur keine Bedenken gegen § 33 Abs. 1 S. 4 ThürPersVG, sondern der Losentscheid ist im Falle der Stimmengleichheit im Interesse der Gewährleistung einer effektiven Vertretung der Gruppe im Vorstand und dessen Funktionsfähigkeit geboten (…vgl. hierzu im Einzelnen den in dem angefochtenen Beschluss wörtlich zitierten Beschluss des BVerwG vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 -, a.a.O.; Verweigerung des Losentscheids als grobe Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung: BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1961 - 7 P 3.61 -, BVerwGE 13, 242). - VGH Bayern, 13.02.1991 - 17 P 90.3560 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 05.12.1968 - I C 41.67
Voraussetzungen der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge - Rückwirkende …
Sie stehen wegen des erörterten gesetzlichen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen der Versorgung und den einem Versorgungsempfänger gleichzeitig gewährten Dienstbezügen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst unter dem gesetzlichen - anders als bei einem gewillkürten Einzelfall zeitlich nicht beschränkten (BVerwGE 13, 242 [251]) - Vorbehalt späterer rückwirkender Änderung, weil die Versorgungsbehörde bei der Festsetzung des ruhenden Teils der Versorgungsbezüge nicht voraussehen kann, ob eine spätere rückwirkende Änderung der Versorgungsbezüge oder eine nachträgliche rückwirkende Änderung des Einkommens des Versorgungsberechtigten aus seiner Wiederverwendung im öffentlichen Dienst - etwa infolge dessen gesetzlicher Erhöhung mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - zugleich eine auf diesen Zeitraum rückwirkende Änderung früherer Ruhensberechnungen erforderlich macht, weil also solche Änderungen erkennbar unvermeidlich sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 - [a.a.O.] mit Hinweis auf BVerwGE 21, 119 [122] nebst weiteren Verweisungen; ebenso BVerwGE 25, 291 ff.). - BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 19.83
Rechtsmittel
Hierzu - und zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4], von1. August 1958 - BVerwG 7 P 21.57 - [BVerwGE 7, 197 c Buchholz a.a.O. Nr. 5] undvom 15. Dezember 1961 - BVerwG 7 P 3.61 - [BVerwGE 13, 242 = Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 2] - steht zwar die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vertretene Auffassung im Widerspruch, daß dann, wenn eine Gruppe weder durch Losentscheid noch auf andere Weise eine Entscheidung darüber zu treffen vermöge, wie das von ihr zu entsendende Vorstandsmitglied ermittelt werden soll, der Personalrat als Gremium "über den Wahlmodus" zu befinden habe. - BVerwG, 15.08.1986 - 6 PB 17.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Fehlt es nach alledem an der von der Beschwerde gerügten Abweichung, so kann unentschieden bleiben, ob die Beschwerde nicht auch hätte daran scheitern müssen, daß das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1961 - BVerwG 7 P 3.61 - auf der Grundlage des § 31 PersVG 1955 in der Sache bereits den gleichen Rechtsstandpunkt eingenommen hat wie das Beschwerdegericht in dem angegriffenen Beschluß. - BVerwG, 13.03.1964 - VII P 13.62
Rechtsmittel
Dies stehe mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Widerspruch (BVerwG Beschluß vom 9. Februar 1962 = BVerwGE 13; 341,Beschluß vom 15. Dezember 1961 = BVerwGE 13, 242 und Beschluß vom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - Verw.Rspr. Bd. 12 S. 831). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1991 - 5 A 12338/90
Personalrat; Angriff durch Gewerkschaft; Öffentliche Stellungnahme; Unbegründete …
Im Gesetz ist nämlich lediglich von "grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten" die Rede, so daß auch ein einmaliger grober Pflichtenverstoß zur Auflösung des Personalrats führen kann (vgl. BVerwGE 13, 242; OVG Berlin, PersV 77, 102). - VGH Hessen, 28.11.1973 - I N 1/72
- OVG Berlin, 22.11.1974 - II PV 22.74